Datenschutz (Vorlesung 3)

Gewaltenteilung:

  • Judikative
  • Legislative
  • Executive

Strafrecht

  • Schuldfähigkeit
    • §20 Seelische Störung
    • §21 Verminderte Schuldfähigkeit

Strafrecht im Internet

  • §7 TMG Verantwortlichkeit
    • Wer Informationen zur Nutzung stellt ist auch dafür verantwortlich
    • Disclaimer schützt nicht

Tatort

  • Tatort ist überall
  • Kläger bestimmt den Tatort

§263 StGB Betrug

  • Ebay Kumpel mitbieten
  • Zweitaccount

Pornographie

  • §184 StGB
    • Neuer Absatz: Gelten für alle Medien, unabhängig vom Übertragungsweg
    • Unter 18 Jahre
    • Ort wo unter 18 Jährige zugänglich ist
    • Zugriffe auf Pornographie im Internet muss gesichert sein
      • Altersverifizierende Maßnahmen
        • Authentifizierung mit Ausweis reicht nicht
        • Drücken auf einen Knopf reicht nicht
        • Postident-Verfahren
    • Kinderpornographie
      • besitzen, vertreiben, erstellen=Freihheitsstrafe
      • Ähnlichkeit (sieht jünger aus, ist 15) mit sexueller Pose = Strafe
      • Ähnlichkeit ohne Pose=Straffrei
      • Herunterladen und speichern = Verboten / Cache = ???
      • Cache muss bewiesen werden gespeichert zu sein

Auskunftspflicht

  • Maximal 2 Jahre für Adresshändler und Werbefirmen Aufbewahrungspflicht und Recht der Herausgabe gegenüber dem Empfänger
  • Auskunft muss kostenlos und schriftlich sein
  • Geschäftsmäßige Auskunfteien (Schufa) muss nur 1 mal pro Jahr kostenlos herausgeben
  • Würden Kosten anfallen, darf man kostenlos persönlich einsehen (Hinfahren)

Scoring

  • Auskunftspflicht und Pflicht der Erklärung des Zustandekommens gegenüber den Betroffenen
  • Scoring nur mit vernünftigem Algorithmus erlaubt
  • Keine Bewertung durch Wohnort erlaubt
  • Auskunftspflicht gilt auch für nicht automatisch gespeicherte Daten und Herkünfte
  • Gewichtung zur Berechnung muss nicht mitgeteilt werden

BDSG §32 Auskunft an Betroffene

  • Jedermannsrecht
  • Alle gespeicherte Daten und deren Herkunft erfahren
  • An wen (Einzeln/Kategorie) wurden die Daten rausgegeben?

Auskunfteien

  • binnen 1 Monats muss mitgeteilt werden wenn sich etwas ändert von der Übermittlungsstelle

Kreditanfragen

  • Kreditanfragen dürfen nicht mehr übermittelt werden (Mehrfache Anfragen erzeugen kein falsches Bild mehr)

Datenschutzbeauftragter

  • Kündigungsschutz (wie Betriebsrat) inkl. 1 Jahr nach Beendigung der eigentlichen Tätigkeit im gleichen Unternehmen

Daten(erhebungs)sparsamkeit

  • Nur soviel Daten erheben, wie wirklich notwendig (alle Arten von Daten)

Klausurrelevant

  • Anonymisieren
    • Verändern der personenbezogenen Daten sodass diese nicht mehr zugeordnet werden können
  • Pseudonymisieren
    • Ersetzen des Namens durch ein Kennzeichen (Matrikelnr)

Dienstleistungsvereinbarung

  • Wer Daten rausgibt, muss sich um die Rückgabe und Löschung kümmern (Steuern durch 3.)
  • Einhaltung des Schutzniveaus auch beim Dritten muss gewährleistet werden durch Auftraggeber

opt-in

  • Zustimmung muss gegeben werden, dass personenbezogene Daten verarbeitet werden

Listenprivileg

  • Listenprivileg = Ausnahme vom opt-in
  • Datenlisten aus öffentlichen Quellen
  • Datenlisten aus frei verfügbaren und selbst eingestellten Quellen
  • Verwendung von Listen erlaubt, solange die Auskunftspflicht eingehalten wird
Maximilian
Maximilian

Herzlich willkommen! Ich bin Max, ein Informatiker mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Hier teile ich meine Leidenschaften, Erlebnisse und Perspektiven. Ich lade dich ein, gemeinsam mit mir auf eine Entdeckungsreise zu gehen.

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