IT-Recht (Vorlesung 1)

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Allgemeines

  • Montags findet eine identische Veranstaltung bei Brauner statt
  • Foliensätze sind identisch
  • Klausur abgestimmt unter allen Dozenten
  • 09.01.2014 findet keine Vorlesung statt
  • 05.12.2013 nochmal nachfragen
  • Folien gibt es per Mail

Klausur

  • Klausur 12.02.2014
  • Multiple Choice

Einführung in das Recht

Aufbau des Rechts

  • Drei Blöcke „Öffentliches Recht“, „Strafrecht“, „Zivilrecht“
  • Schwerpunkt der Vorlesung ist das Zivilrecht

Zivilrecht

  • Findet immer zwischen Bürger und Bürger statt (Privatrecht)
  • Bei Bürgern greifen Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht (Bürgerrecht)

Der Fall beginnt mit der Gründung

  • Beginnt damit, dass man ein Gewerbe anmeldt
  • Erste Probleme bei Gewinnverteilung (Ich mach mehr als du)
  • Wem gehört was?

Gesellschaftsformen

  • GbR – Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
  • AG – Aktiengesellschaft
  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG – Unternehmergesellschaft
  • Andere ausländische Formen sind aktuell auch möglich

Was ist ein Vertrag?

  • Siehe Diagramm
  • Absender der empfangsbedürftigen Rechtsgeschäfte sollten sich es quittieren lassen
  • Ein Einschreiben garantiert nur den Zugang des Umschlags
  • Zugang der Kündigung sollte man sich quittieren lassen (z.B.: Fax)
  • Beim Testament ist kein Notar zwingend notwendig
  • Notarielles Testament wird beim Amtsgericht und Notar eingelagert (Schutz vor Manipulation)

Willenserklärung

  • Zwei übereinstimmende WE bilden auch ein Gefälligkeitsverhältnis (Kein Vertrag, keine Verbindlichkeit!)
  • Zwei übereinstimmende WE bilden einen Vertrag, wenn es nicht nur sittlich, moralisch verbindlich ist
  • Schriftlicher Vertrag nicht notwendig
  • Grundrückstückskauf, Gesellschaftskauf, Notarielle Beurkundungen erfordern Schriftform
  • Die Schriftform macht es jedoch deutlich einfacher nachweisbar

Konkludenz

  • Geld auf den Tresen legen und Päckchen Zigaretten nehmen
  • Mündliche oder schriftliche Erklärungen auch nicht immer notwendig

Kapitalgesellschaften

Beispiele

  • Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Limited (Englische Gesellschaftsform)
  • Ein nachträglicher Wechsel ist unter gewissen Auflagen und Umständen möglich

Limited

  • Keine Einlage erforderlich
  • Bilanzierungspflichten nach englischem Recht und Pflichten

GbR

  • Bei Lotto werden z.B. die Wetteinsätze und Gewinne gemeinschaftlich geteilt
  • Schnelle und schlanke Gesellschaftsform
  • Empfohlen für Mike und Robert
  • Haftung kann über Haftpflichtversicherung abgesichert werden

UG

  • Die UG kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden.
  • Erfordert notarielle Beurkundung (Notare würden € drauflegen bei der Gründung und versuchen es zu vermeiden)
  • Am Markt nicht sehr anerkannt / geringeres Vertrauen

GmbH

  • Siehe auch http://dejure.org/gesetze/GmbHG
  • Dient dem Schutz des Kapitals der Unternehmensführung (Haftung)
  • 25.000 Euro Startkapital als Einlage
  • Geführt von einem Geschäftsführer
  • Hat einen gewissen „Wert“ am Markt, bei Kunden und Lieferanten

AG

Maximilian
Maximilian

Herzlich willkommen! Ich bin Max, ein Informatiker mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Hier teile ich meine Leidenschaften, Erlebnisse und Perspektiven. Ich lade dich ein, gemeinsam mit mir auf eine Entdeckungsreise zu gehen.

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