IT-Recht (Vorlesung 3)

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Organisatorisches

  • 09.01.2014 fällt nicht aus
  • 21.11.2013 fällt aus

Warum brauche ich überhaupt einen Schutz?

  • Wem gehört die Lösung, wenn mehrere daran arbeiten?
  • Was ist, wenn jemand anderes die Farbe/Marke/Lösung/etc. patentieren lässt?
  • Was passiert bei Copyright-Bruch?
  • Was tun, wenn Filesharer und Cracker zuschlagen?

Warum nicht Patentschutz?

  • Software selbst ist in Deutschland nicht patentierbar
  • Wenn man ein Patent für den Quellcode beantragt, muss man den Quellcode auch offenlegen
  • Ein Patent beauftragen macht ohnehin keinen Sinn, denn das Verfahren dauert vier Jahre (die Lösung ist bis dahin veraltet)
  • Wenn jedoch Software eng mit Hardware zusammenarbeit, dann ist sie als Gesamtsystem patentierbar
  • Urheberrechtsschutz und Markenschutz in Kombination machen jedoch mehr Sinn

UrhG

  • Software wird als Literatur durch §2 geschützt
  • Der Schutz greift bereits beim Schreiben der Codezeilen
  • Ein Nachweis der Urheberschaft des Quellcodes ist z.B. beim Notar zu hinterlegen
  • Es geht jedoch auch mittels Zeugenbeweis oder dem Datum des Markteintritts
  • Die Urheberschaft wird vererbt, so gingen nach dem Tod z.B. die Rechte an Mein Kampf an den letzten Wohnort, den Freistaat Bayern, über
Maximilian
Maximilian

Herzlich willkommen! Ich bin Max, ein Informatiker mit über 15 Jahren Berufserfahrung. Hier teile ich meine Leidenschaften, Erlebnisse und Perspektiven. Ich lade dich ein, gemeinsam mit mir auf eine Entdeckungsreise zu gehen.

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